Ausschüsse der Innung

Berufsbildungsausschuss der Kfz-Innung

Am 17.05.2022 fand die Wahl des Berufsbildungsausschusses Rahmen der Jahresmitgliederversammlung unserer Innung statt. Die anwesenden Mitglieder wählten satzungsgemäß den neuen Berufsbildungsausschuss.

Frau Yvonne Eberhardt-Kühn von Auto Kühn GmbH in Schmölln

Herr Holger Haupt, Auto-Haupt GbR in Harth-Pöllnitz

Frau Stefanie Punga von Auto-Scholz-AVS GmbH & Co. KG in Gera

Frau Jeannette Schöler von Autohaus Fischer GmbH in Jena

Herr André Rabold von Autohaus Rabold OHG in Gera

Der Berufsbildungsausschuss hat nach Maßgabe der für die Berufsausbildung geltenden Vorschriften alle Angelegenheiten, welche die Berufsausbildung betreffen, insbesondere die Vorschriften über die Lehrlingsausbildung und Stellungnahmen in Verfahren zur Entziehung der Befugnis zum Einstellen und Ausbilden von Lehrlingen, soweit die Innung damit befasst wird, zu beraten.

Gesellenausschuss der Kfz-Innung Ostthüringen

Am 17. Oktober 2023 fand die Wahl des Gesellenausschusses im Rahmen der Gesellenversammlung unserer Innung statt. Die anwesenden Mitglieder wählten satzungsgemäß den neuen Gesellenausschuss für fünf Jahre.

Name Funktion Arbeitgeber
Tino Lemke Vorsitzender MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Gera
Andreas Flache stellvertr. Vorsitzender Auto Weidlich, Gera
Tomi Amling Schriftführer Autohaus am Südbahnhof GmbH & Co. KG, Gera
Christian Schlegel stellvertr. Schriftführer Roths Autoservice Inh. Thomas Roth, Greiz

Im Interesse eines guten Verhältnisses zwischen den Innungsmitgliedern und den bei  ihnen beschäftigten Gesellen ist bei der Innung ein Gesellenausschuss zu errichten. Der Gesellenausschuss hat die Gesellenmitglieder der Ausschüsse zu wählen, bei denen die Mitwirkung der Gesellen durch Gesetz oder Satzung vorgesehen ist. 

Der Gesellenausschuss wird beteiligt

  1. bei Erlass von Regelungen über die Lehrlingsausbildung.
  2. bei Maßnahmen zur Förderung und Überwachung der beruflichen Ausbildung und Entwicklung der Lehrlinge.
  3. bei Errichtung der Gesellenprüfungsausschüsse.
  4. bei Maßnahmen zur Förderung des handwerklichen Könnens der Gesellen (Fachschulen/Lehrgängen).
  5. bei der Mitwirkung an der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den Vorschriften der Unterrichtungsverwaltungen.
  6. bei der Wahl oder Benennung der Vorsitzenden von Ausschüssen, bei denen die Mitwirkung der Gesellen durch Gesetz oder Satzung vorgesehen ist..
  7. bei der Begründung und Verwaltung aller Einrichtungen, für welche die Gesellen Beiträge entrichten oder eine besondere Mühewaltung übernehmen oder die zu ihrer Unterstützung bestimmt sind.

Die Beteiligung des Gesellenausschusses erfolgt mit der Maßgabe, dass

  1. bei der Beratung und Beschlussfassung des Vorstandes der Innung mindestens ein Mitglied des Gesellenausschusses mit vollem Stimmrecht teilnimmt.
  2. bei der Beratung und Beschlussfassung der Innungsversammlung seine sämtlichen Mitglieder mit vollem Stimmrecht teilnehmen.
  3. bei der Verwaltung von Einrichtungen, für welche die Gesellen Aufwendungen zu machen haben, vom Gesellenausschuss gewählte Gesellen in gleicher Zahl zu beteiligen sind wie die Innungsmitglieder.

Zur Durchführung von Beschlüssen der Innungsversammlungen in den in Absatz 2 bezeichneten Angelegenheiten bedarf es der Zustimmung des Gesellenausschusses. Wird die Zustimmung versagt oder nicht in angemessener Frist erteilt, so kann die Innung die Entscheidung der Handwerkskammer binnen eines Monats beantragen. 

Die Beteiligung des Gesellenausschusses entfällt in den Angelegenheiten, die Gegenstand eines von der Innung oder von dem Innungsverband abgeschlossenen oder abzuschließenden Tarifvertrages sind.

Der vorstehende Text ist der Satzung der Kfz-Innung Ostthüringen entnommen und wird dort durch weitere Bestimmungen ergänzt.

Ausschuss zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten

Am 07.03.2020 fand die Wahl des Ausschuss zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten im Rahmen der Jahresmitgliederversammlung unserer Innung statt. Die anwesenden Mitglieder wählten satzungsgemäß den neuen Ausschuss für fünf Jahre.

Herr RA Dietmar Hoffmann, Geschäftsführer des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes Thüringen (Vorsitzender und Neutraler Vertreter)

Herr Hans-Peter Haupt, Auto Haupt Großebersdorf (Arbeitgebervertreter)
Herr Thomas Roth, Roths Autoservice Greiz (stellv. Arbeitgebervertreter)
Herr André Rabold, Autohaus Rabold OHG Gera (stellv. Arbeitgebervertreter)

Herr Matthias Julke, Autohaus Cloppenburg GmbH Gera (Arbeitnehmervertreter)
Herr Tino Lemke, MAN Truck & Bus Deutschland GmbH Gera (stellv. Arbeitnehmervertreter)
Herr Christian Lötzsch, Auto-Scholz-AVS GmbH & Co.KG Jena (stellv. Arbeitnehmervertreter)

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Innungsmitgliedern und ihren Lehrlingen kann die Innung in jedem Obmannsbezirk einen Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten bilden. Die Durchführung des Verfahrens richtet sich nach der von der Handwerkskammer erlassenen Verfahrensordnung.

Gesellenprüfungsausschüsse der Kfz-Innung Ostthüringen

Sofern die Handwerkskammer die Ermächtigung hierzu erteilt, errichtet die Innung für ihr Gebiet nach Maßgabe der Prüfungsordnung Gesellenprüfungsausschüsse ein. Diese sind für die Abnahme der Gesellenprüfung aller Lehrlinge der in der Innung vertretenen Handwerke zuständig ist, soweit nicht die Handwerkskammer etwas anderes bestimmt. Die Kosten der Prüfung trägt die Innung, der auch die Prüfungsgebühren zufließen.

Die Kfz-Innung hat die Ermächtigung zur Prüfung folgender Ausbildungsberufe:

  1. Kfz-Mechatroniker/-in den Fachrichtungen PKW-, NKW-, Motorrad-, System-und Hochvolt- sowie Karosserietechnik

Vorsitzender: Herr André Rabold, Autohaus Rabold OHG Gera
Stellvertreter: Ingolf Zupfer, SBBS Technik Gera

Rechtsgrundlagen der Gesellenprüfung

Die Gesellenprüfungsordnung der Handwerkskammer für Ostthüringen als zuständige Stelle gibt die Regularien zur Prüfungsdurchführung vor. Aktuelle Gesellenprüfungsordnung

Die Ausbildungsordnungen der Handwerksberufe regeln den Inhalt und die Art der Prüfung. Diese sind bundesweit einheitlich. Ausbildungsverordnungen