Fragen- und Antwortenkatalog für Autohäuser und Kfz-Werkstätten in Thüringen

Fragen- und Antwortenkatalog für Autohäuser und Kfz-Werkstätten in Thüringen Aktualisierung!

Die 2. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO vom 7. April 2020 hat hinsichtlich der Mischbetriebe eine neue Regelung getroffen, wonach die Aufrechterhaltung des Präsenzhandels im Autohaus mit angeschlossenen Servicebetrieb nicht mehr zulässig ist.

Insbesondere aufgrund des ebenfalls gestern veröffentlichten Coronavirus-Bußgeldkatalogs zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sollten daher umgehend alle Verkaufsaktivitäten vor Ort eingestellt werden.
Unter Ziffer 26 wird die unzulässige Öffnung von nicht unter die Ausnahmen fallenden Verkaufsstellen mit einem Regelbußgeld von 4.000 EURO geahndet.

Mit der Änderung ist vor dem Hintergrund der Überprüfung durch Ordnungsbehörden daher dringend erforderlich, den Verkaufsbereich für den Publikumsverkehr zu schließen und sehr deutlich abzutrennen, beispielsweise durch im Baumarkt erhältliches Absperrband.
Auch sollten die Kunden an den Außentüren über die Schließung der Verkaufsabteilung für den Publikumsverkehr informiert werden, verbunden mit dem Hinweis auf etwaige Fernabsatzmöglichkeiten und Onlineaktivitäten, denn der Fernabsatz einschließlich des Online-Handels ist weiterhin möglich.
Wenn ein Kauf online angebahnt wurde, darf auch eine Probefahrt gemacht und das Fahrzeug nach Abschluss des Online-Kaufs ausgeliefert werden. Einige Autohäuser haben hier schon gute Vorarbeit geleistet und bieten einen Videochat zum Autoverkauf an.

Insofern gelten die Ausführungen des lediglich unter Punkt 1 geänderten aktuellen Fragen- und Antwortenkatalogs für die Kfz-Betriebe in Thüringen unverändert fort. Selbstverständlich haben wir alle ein großes Interesse, die Corona-Pandemie schnellst möglich einzudämmen, um die wirtschaftlichen Folgen für die Kfz-Betriebe aufgrund der Einschränkungen nicht noch weiter ausufern zu lassen.
Sollte es bei Mitgliedsbetrieben jedoch zu überzogenen oder unverhältnismäßigen Maßnahmen seitens der Ordnungsbehörden kommen, steht der Landesverband und die Kfz-Innung den betroffenen Mitgliedsbetrieben rechtlich und ggf. politisch bei.

Nach Anmeldung im Mitgliederbereich sehen Sie hier entsprechende Unterlagen zum Download: