2. Thüringer Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Kraft

2. Thüringer Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Kraft

Das Thüringer Gesundheitsministerium hat die Zweite Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Die Verordnung tritt am 8. April in Kraft und ersetzt die Verordnung vom 26. März 2020. Damit erfährt insbesondere der § 2 mit den Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum eine Verlängerung bis zum 19. April 2020. Die veränderten Regelungen zum Autohandel sind ebenfalls einschneidend und im folgenden Abschnitt näher erläutert.  (Verordnung)

Ebenfalls gilt nun der „Thüringer Bußgeldkatalog Corona“, der empfindliche Bußgelder für Zuwiderhandlungen enthält. (Bußgeldkatalog)